Traumatherapie in Germering
Der Begriff Trauma entstammt der griechischen Sprache und kann übersetzt werden mit dem Wort „Wunde“. Nach wissenschaftlicher Definition ist ein Trauma ein psychologischer Zustand, der durch ein schlimmes Erlebnis entsteht, welches eine Erschütterung der menschlichen Psyche sowie starke Gefühle der Hilflosigkeit und schutzlosen Preisgabe verursacht. Die Traumatherapie verfolgt das Ziel, entstandene Traumata körperlich und emotional zu bewältigen, zu integrieren und im Leben selbstbestimmt voranzuschreiten und den Alltag wieder erfolgreich bewältigen zu können.
Heilung für überwältigende Erlebnisse
Viele Traumata bleiben ein Leben lang unbehandelt und sorgen für langfristige psychische und physische Probleme. Mittlerweile stehen jedoch wirksame Therapieansätze zur Verfügung, mit deren Hilfe die Auswirkungen eines Traumas bearbeitet oder behoben werden können. Die Therapie läuft dabei in verschiedenen aufeinander folgenden Schritten ab:
- Erstgespräch und Evaluierung
- Stabilisierung
- Aufarbeitung
- Integration
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Welche Arten von Traumata gibt es?
Nach der Bewertungsskala der Traumatologie wird zwischen zwei Trauma-Typen unterschieden. Das Typ-1-Trauma entsteht durch ein traumatisches Erlebnis, welches einmalig auftritt und auf die Lebenszeit bezogen eher von „kurzer Dauer“ ist. Bei einem Typ 2-Trauma hingegen treten wiederholt über einen längeren Zeitraum immer wieder erneut Erlebnisse auf, die dann zu einer chronischen Traumatisierung führen können. Darüber hinaus wird in der Fachsprache auch oft zwischen akzidentellem und menschengemachtem Trauma unterschieden. Das akzidentelle Trauma lässt sich meist auf Unfälle oder Katastrophen zurückführen, während das menschengemachte Trauma durch Gewaltanwendung anderer Menschen oder Missbrauch entsteht. Wichtig ist, jedes Trauma individuell anhand des einzelnen Patienten zu betrachten.
Wie kann ich feststellen ob ich ein Trauma habe?
Wenn Sie vermuten, an einem Trauma zu leiden, sollten Sie professionelle medizinische Unterstützung aufsuchen, da die Folgen einer unbehandelten Traumafolgestörung weitreichend und schwerwiegend sein können. Folgen einer Traumatisierung können sich auf alle Lebensbereiche auswirken. Jedoch gibt es erste Zeichen, die Sie an sich selbst oder an Personen in Ihrem Umfeld beobachten können, welche Hinweise auf ein vorhandenes Trauma geben können. Zu den Symptomen zählen:
- Übererregung (z.B. in Form von Anspannung, Unruhe)
- Wiedererleben (z.B. Albträume, sich aufdrängende Erinnerungen)
- Vermeidung von Situationen oder Tätigkeiten
- Dissoziation (z.B. „Abdriften“, Erinnerungslücken)
- Panikattacken
- und mehr
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Gibt es einen Trauma Test?
Es gibt verschiedene testdiagnostische Verfahren, um eine Traumatisierung festzustellen. Im Internet findet man zahlreiche Onlinetests, welche aber nicht immer dafür geeignet sind. Wenn Sie Symptome einer Traumafolgestörung an sich wiedererkennen, sollten Sie nicht zögern, sich professionelle Unterstützung zu suchen! In meiner Praxis kann ich Ihnen mit anerkannten Testverfahren eine Diagnose stellen und anhand dieser Ergebnisse wirksame Behandlungsmethoden einleiten.
Wie äußert sich ein Trauma?
Zu Beginn kann ein Trauma oftmals psychologisch lähmend wirken und verursacht eine gedankliche Abwesenheit des Betroffenen, sowie eine verminderte Konzentration und Auffassungsgabe. Darüber hinaus sorgt das Trauma oft für wiederkehrende Angstzustände und vermehrte Reizbarkeit und Unruhe. Das traumatische Erlebnis kann sich in der eigenen Gedankenwelt immer wieder abspielen, ob in Albträumen oder durch im Alltag auftauchende, sich aufdrängende unangenehme Erinnerungen oder Bilder. Auch Schlafstörungen und aggressive Verhaltensweisen können vermehrt auftreten. Zudem vermeiden Betroffene häufig spezifische Situationen, Orte oder Reize, die mit dem traumatisierenden Erlebnis in Zusammenhang stehen. Oftmals ist der Alltag stark belastet und es treten Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen auf.
Kommt jedes Trauma aus der Kindheit?
Kinder sind noch deutlich stärker auf andere Menschen in Familie und Umfeld angewiesen als Erwachsene. Da sich Kinder in Extremsituationen deutlich schlechter selbst helfen können bzw. sich meist kaum wehren können, entstehen Traumata im Kindesalter schneller als im Erwachsenenalter. Dennoch können Traumafolgestörungen natürlich auch bei Erwachsenen entstehen, oftmals durch Katastrophen, Unfälle oder durch das Erleben von Gewalt.
Was ist ein transgenerationales Trauma?
Transgenerationale Traumata sind Traumafolgestörungen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Auslöser hierfür kann z. B. ein traumatisierendes Kriegserlebnis sein, welches sich später negativ in der Erziehung und im Umgang mit den eigenen Kindern widerspiegelt. Die somit beeinträchtigte psychische Entwicklung der Kinder wirkt sich ebenso traumatisch aus und führt dazu, dass sogar noch die Enkelgeneration darunter leiden kann, sollte der Kreislauf nicht durchbrochen werden. Diese Negativspirale kann jedoch durch eine adäquate Therapie bearbeitet werden.
Was versteht man unter einem Entwicklungstrauma?
Im Gegensatz zum Schocktrauma, welches durch einmalige oder wiederkehrende schlimme Erlebnisse und Einflüsse entsteht, entstehen Entwicklungstraumata anders. Diese Form der Traumatisierung entwickelt sich oft durch eine fehlende Zuwendung im frühkindlichen Leben oder durch einschneidende Verlusterlebnisse. Solche Traumata sind oftmals schwierig zu erkennen, da sie sich in Lebensabschnitten ausbilden, für welche im Regelfall noch keine der Sprache zugänglichen Erinnerungen vorliegen. Erinnerungen an diese Zeit zeigen sich daher eher in körperlicher Art, beispielsweise in Form von Unwohlsein, Zittern, plötzlicher Aufregung in bestimmten Situationen, Übelkeit oder anderen Symptomen.
Welches Ziel hat die Traumatherapie?
Das Heilen eines Traumas ist ein längerer Prozess, bei dem auch der Umgang und das Leben mit Traumafolgen ein wichtiger Teilaspekt auf dem Weg ist. Durch eine Traumatherapie können Sie mithilfe einer wohlwollenden und ermutigenden Begleitung schrittweise wieder mehr Stabilität und Sicherheit in Ihrem Leben erfahren. Ziel ist es, dass Sie ihr Leben wieder selbst und frei nach Ihren Vorstellungen gestalten und genießen können, so dass Sie am Ende sagen können: „Es ist zwar in meinem Leben schon mal etwas Schreckliches passiert, aber es schreckt mich heute nicht mehr.“
Sebastian Weber – Heilpraktiker in welcher Region?
In meiner Praxis für ganzheitliche Medizin stehen Sie als Patient im Mittelpunkt! Hier geht es nicht nur um Ihre Beschwerden, sondern auch um Ihre Ressourcen und vor allem um Sie als Mensch auf Ihrem individuellen Weg zu mehr Gesundheit. Sehr gerne werde ich deshalb auch für Patienten aus dem Umland von Germering tätig wie beispielsweise:
Was kostet die Behandlung durch einen Heilpraktiker?
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).
Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.
Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) | ||
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1-10 | Allgemeine Leistungen | |
1 | Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | € 12,30 bis 20,50 |
2 | Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie Hinweis: Die angegebenen Beträge stellen statistische Durchschnittswerte für einen 30 minütigen Zeitaufwand dar. | € 15,40 bis 41,00 |
3 | Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers | bis € 4,50 |
4 | Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1. | € 16,40 bis 22,00 |
5 | Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet. | € 8,20 bis 20,50 |
6 | Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit | € 17,00 bis 24,50 |
7 | Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr | € 19,50 bis 28,50 |
8 | Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags | € 15,40 bis 27,00 |
9 | Hausbesuch, einschließlich Beratung | |
9.1 | Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Tag | € 21,50 bis 29,50 |
9.2 | Hausbesuch, einschließlich Beratung in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt ) | € 24,00 bis 32,00 |
9.3 | Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen | € 27,50 bis 36,50 |
10 | Nebengebühren für Hausbesuche | |
10.1 | für jede angefangene Stunde bei Tag | bis € 5,50 |
10.2 | für jede angefangene Stunde bei Nacht | bis € 10,50 |
10.3 | durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel | |
10.4 | durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis. | |
10.5 | Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Tag | bis € 1,25 |
10.6 | Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Nacht | |
10.7 | Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden | bis € 0,25 |
10.8 | Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen. | € 10,50 bis 20,50 |
11 | Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen | |
11.1 | Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten | € 3,60 bis 15,50 |
11.2 | Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben) | € 10,30 bis 20,50 |
11.3 | Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen | € 10,50 bis 26,00 |
12 | Chemisch-physikalische Untersuchungen | |
12.1 | Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich | bis zu € 3,10 |
12.2 | Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.) | bis zu € 4,60 |
12.4 | Harnuntersuchung, nur Sediment | bis zu € 4,60 |
12.5 | Carzinochrom-Reaktion (CCR) | bis zu € 17,90 |
12.7 | Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11) | bis zu € 18,00 |
12.8 | Blutzuckerbestimmung | bis zu € 8,00 |
12.9 | Hämoglobinbestimmung | bis zu € 5,50 |
12.10 | Differenzierung des gefärbten Blutausstriches | bis zu € 7,70 |
12.11 | Zählung der Leuko- und Erythrozyten | bis zu € 5,50 |
12.12 | Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BKS) einschließlich Blutentnahme | bis zu € 6,00 |
12.13 | Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung | bis zu € 9,50 |
12.14 | Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung) | bis zu € 10,50 |
12.15 | Photometrie, pro Einzeluntersuchung | bis zu € 10,50 |
13 | Sonstige Untersuchungen | |
13.1 | Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahrenbesonders schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw. | € 10,50 bis 31,00 |
14 | Spezielle Untersuchungen | |
14.1 | Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes | € 5,20 bis 10,50 |
14.2 | Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes | € 5,20 bis 10,50 |
14.3 | Grundumsatzbestimmung nach Read | € 5,20 bis 8,00 |
14.4 | Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung | € 10,30 bis 26,00 |
14.5 | Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung) | € 10,50 bis 20,50 |
14.6 | Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen | € 26,00 bis 51,50 |
14.7 | Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen | € 20,50 bis 31,00 |
14.8 | Oszillogramm-Methoden | € 5,20 bis 25,50 |
14.9 | Spezielle Herz-KreislaufUntersuchungen (Schellong) | € 10,50 bis 25,50 |
14.10 | Ultraschall-GefäßdopplerUntersuchung zur peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung | bis € 11,30 |
15 | Photoaufnahmen | |
15.1 | Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar) | € 5,50 bis 15,50 |
15.2 | Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet | |
16 | Bioenergetische Verfahren | |
16.1 | Elektro Neural-Diagnostik | € 10,50 bis 26,00 |
16.2 | Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. | € 5,20 bis 20,50 |
16.3 | Bioelektrische Funktionsdiagnostik | € 15,50 bis 41,00 |
16.4 | Hautwiderstandsmessungen | € 5,20 bis 26,00 |
17 | Neurologische Untersuchungen | |
17.1 | Neurologische Untersuchung | € 5,20 bis 26,00 |
18-23 | Spezielle Behandlungen | |
18 | Heilmagnetische Behandlungen | |
18.1 | Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten | € 5,50 bis 10,50 |
18.2 | Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten | € 5,50 bis 10,50 |
19 | Psychotherapie | |
19.1 | Psychotherapie von halbstündiger Dauer | € 15,50 bis 26,00 |
19.2 | Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer | € 26,00 bis 46,00 |
19.3 | Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes | € 15,50 bis 38,50 |
19.4 | Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite | bis € 15,50 |
19.5 | Psychologische Exploration mit eingehender Beratung | € 15,50 bis 46,00 |
19.6 | Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.) | € 15,50 bis 38,50 |
19.7 | Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung | € 10,50 bis 31,00 |
19.8 | Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose | € 15,50 bis 26,00 |
20 | Atemtherapie, Massagen | |
20.1 | Atemtherapeutische Behandlungsverfahren | € 13,00 bis 31,00 |
20.2 | Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage | € 8,00 bis 15,50 |
20.3 | Bindegewebsmassage | € 8,00 bis 20,50 |
20.4 | Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) | € 5,50 bis 10,50 |
20.5 | Großmassage | € 10,50 bis 18,00 |
20.6 | Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u.a. | € 10,50 bis 20,50 |
20.7 | Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten | € 10,50 bis 26,00 |
20.8 | Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut | € 5,50 bis 8,00 |
21 | Akupunktur | |
21.1 | Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | € 10,30 bis 26,00 |
21.2 | Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte | € 5,20 bis 15,50 |
22 | Inhalationen | |
22.1 | Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden | € 5,50 bis 13,00 |
23 | Aerosole | |
23.1 | Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten | € 5,20 bis 15,50 |
24-30 | Blutentnahmen - Injektionen - Infusionen – Hautableitungsverfahren | |
24 | Eigenblut, Eigenharn | |
24.1 | Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion | € 10,30 bis 13,00 |
24.2 | Eigenharninjektion | € 5,20 bis 13,00 |
25 | Injektionen, Infusionen | |
25.1 | Injektion, subkutan | bis € 5,20 |
25.2 | Injektion, intramuskulär | bis € 5,20 |
25.3 | Injektion, intravenös, intraarteriell | bis € 7,70 |
25.4 | intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung | € 7,20 bis 13,00 |
25.5 | Injektion, intraartikulär | € 5,20 bis 15,50 |
25.6 | Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke | € 7,70 bis 26,00 |
25.7 | Infusion | bis € 8,70 |
25.8 | Dauertropfinfusion | bis € 12,80 |
25.9 | Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär | € 7,70 bis 13,00 |
25.10 | Gasgemischinjektionen, intraarteriell | € 13,00 bis 26,00 |
25.11 | HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie) | € 26,00 bis 51,50 |
26 | Blutentnahmen | |
26.1 | Blutentnahme | bis € 3,60 |
26.2 | Aderlaß | bis € 12,80 |
27 | Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren | |
27.1 | Setzten von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband | € 10,50 bis 31,00 |
27.2 | Skarifikation der Haut | € 5,50 bis 10,50 |
27.3 | Setzten von Schröpfköpfen, unblutig | € 5,20 bis 8,00 |
27.4 | Setzten von Schröpfköpfen, blutig | € 10,50 bis 20,50 |
27.5 | Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel | € 5,20 bis 10,50 |
27.6 | Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten | € 10,50 bis 26,00 |
27.7 | Setzen von Fontanellen | € 5,20 bis 15,50 |
27.8 | Setzen von Cantharidenblasen | € 5,20 bis 10,50 |
27.9 | Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8) | € 5,20 bis 10,50 |
27.10 | Anwendung von Pustulantien | € 5,20 bis 10,20 |
27.11 | Baunscheidtieren | € 10,30 bis 20,50 |
27.12 | Biersche Stauung | € 5,20 bis 8,00 |
28 | Infiltrationen | |
28.1 | Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion | € 7,70 bis 15,50 |
28.2 | Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen | € 10,30 bis 36,00 |
29 | Roedersches Verfahren | |
29.1 | Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren | € 8,00 bis 15,50 |
30 | Sonstiges | |
30.1 | Spülung des Ohres | € 8,00 bis 15,50 |
30.2 | Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff | € 10,30 bis 36,00 |
31 | Wundversorgung, Verbände und Verwandtes | |
31 | Abszesse u.a. | |
31.1 | Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses | € 5,20 bis 13,00 |
31.2 | Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung | € 5,20 bis 10,50 |
32 | Versorgung einer frischen Wunde | |
32.1 | bei einer kleinen Wunde | € 5,20 bis 10,50 |
32.2 | bei einer größeren und verunreinigten Wunde | € 10,30 bis 15,50 |
33 | Verbände (außer zur Wundbehandlung) | |
33.1 | Verbände, jedes Mal | € 5,20 bis 15,50 |
33.2 | elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände | € 5,20 bis 15,50 |
33.3 | Kompressions- oder Zinkleimverband | € 5,20 bis 13,00 |
34 | Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung | |
34.1 | Chiropraktische Behandlung | € 10,50 bis 18,00 |
34.2 | Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule | € 15,40 bis 19,00 |
35 | Osteopathische Behandlung | |
35.1 | des Unterkiefers | € 7,70 bis 15,50 |
35.2 | der Schultergelenke | € 15,40 bis 26,00 |
35.3 | der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke | € 15,40 bis 26,00 |
35.4 | der Schlüsselbeine und der Kniegelenke | € 5,20 bis 15,50 |
35.5 | der Daumen | € 5,20 bis 13,00 |
35.6 | der Finger und Zehen | € 5,20 bis 13,00 |
36 | Hydro- und Elektrotherapie | |
36.1 | Leitung eines ansteigenden Vollbades | € 5,20 bis 15,50 |
36.2 | Leitung eines ansteigenden Teilbades | € 5,50 bis 8,00 |
36.3 | Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) | € 7,70 bis 23,00 |
36.4 | Kneippsche Güsse | € 5,50 bis 8,00 |
37 | Elektrische Bäder- und Heißluftbäder | |
37.1 | Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm | € 5,50 bis 8,00 |
37.2 | Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine | € 8,00 bis 10,50 |
37.3 | Heißluftbad im geschlossenen Kasten | € 5,20 bis 10,50 |
37.4 | Elektrisches Vierzellenbad | € 8,00 bis 13,00 |
37.5 | Elektrisches Vollbad (Stangerbad) | € 7,70 bis 13,00 |
38 | Spezialpackungen | |
38.1 | Fangopackungen | € 8,00 bis 15,50 |
38.2 | Paraffinpackungen, örtliche | € 8,00 bis 15,50 |
38.3 | Paraffinganzpackungen | € 10,50 bis 23,00 |
38.4 | Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen | € 10,50 bis 31,00 |
39 | Elektro-physikalische Heilmethoden | |
39.1 | Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen | € 5,50 bis 8,00 |
39.2 | Ganzbestrahlungen | € 7,70 bis 10,50 |
39.4 | Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte) | € 5,50 bis 15,50 |
39.5 | Anwendung der Influenzmaschine | € 5,50 bis 10,50 |
39.6 | Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) | € 5,50 bis 8,00 |
39.7 | Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen | € 5,20 bis 10,50 |
39.8 | Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten | € 5,50 bis 15,50 |
39.9 | Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellenund Mikrowellenbehandlung | € 8,00 bis 18,00 |
39.10 | Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten | € 10,50 bis 20,50 |
30.11 | Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer) | € 5,50 bis 31,00 |
39.12 | Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator | € 5,50 bis 26,00 |
39.13 | Ultraschall-Behandlung | € 5,50 bis 15,50 |
Die hier und auf weiteren Seiten beschriebenen Behandlungsmethoden stammen aus der Erfahrungsmedizin. Die Mehrzahl dieser etablierten, medizinischen Therapieverfahren ist noch nicht nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin (Schulmedizin) wissenschaftlich hinreichend abgesichert. Insbesondere existieren noch keine randomisierten, kontrollierten Studien oder übergreifende Metaanalysen. Ein Erfolg der Erfahrungsmedizinischen Therapieformen kann nicht in jedem Behandlungsfall gewährleistet werden.