Interdisziplinäre Faszientherapie (IFT) in Germering bei München

Interdisziplinäre Faszientherapie (IFT) in Germering

Die IFT ist eine evidenzbasierte Therapiemethode, die besondere Anwendung bei allen chronischen und akuten Schmerzen am Bewegungsappart findet. Neben den Faszien und der Muskulatur wird durch die Therapie auch das Nervensystem des Körpers angesprochen. Hierdurch können auch psychische Anspannung und Unausgeglichenheit oftmals verbessert werden. Die IFT-Behandlung ist eine Zusammensetzung aus unterschiedlichen Therapiemethoden und ist in ihrer Wirkung besonders nachhaltig, da der Patient mithilfe seines Therapeuten erlernen kann, die Methode selbst regelmäßig an sich anzuwenden und somit die förderlichen Ergebnisse auch dauerhaft zu erhalten.

Ganzheitliche Betrachtung Ihres Bewegungsapparats

Vor und während jeder Therapieeinheit betrachten wir genau Ihre individuellen körperlichen Aspekte. Bei der IFT geht es speziell um die Faszien, die einen elementaren Anteil des Bewegungsapparats ausmachen. Gleichzeitig arbeiten dennoch viele Körperstrukturen zusammen mit den Faszien und müssen deshalb auch immer mitbetrachtet werden. Zu einer ganzheitlichen Betrachtung zählen also folgende Strukturen:

  • Muskulatur
  • Knochen
  • Bindegewebe
  • Glenke und Knorpel
  • und einiges mehr
Interdisziplinäre Faszientherapie in Germering bei München

Sie möchten sich beraten lassen?

Was sind Faszien?

Die Faszien sind ein Netzwerk aus Bindegewebe, welches den gesamten Körper durchzieht. Die Faszien bilden eine Art Schutzhülle für Muskulatur und Organe und sind ein fundamentaler Bestandteil des menschlichen Bewegungsapparats. Beweglichkeit und Schutz vor Verletzungen beginnen mit einem gesunden und leitungsfähigen Fasziennetzwerk.

Was ist das Nervensystem?

Das Nervensystem ist die Kontrollinstanz des Körpers. Sämtliche Bewegungen und Aktionen des Menschen werden von Nervenimpulsen kontrolliert und gesteuert. Die Nervenbahnen in Gehirn und Rückenmark bilden das zentrale Nervensystem. Dieses kommuniziert Befehle weiter zum peripheren Nervensystem, welches aus sämtlichen weiteren Nerven im Körper besteht.

Was kostet die Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).

Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.

Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
1-10Allgemeine Leistungen
1Für die eingehende, das gewöhnliche Maß
übersteigende Untersuchung
€ 12,30 bis 20,50
2Durchführung des vollständigen Krankenexamens
mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen
Homöopathie

Hinweis:
Die angegebenen Beträge stellen statistische
Durchschnittswerte für einen 30 minütigen Zeitaufwand dar.
€ 15,40 bis 41,00
3Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder
Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige
Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers
bis € 4,50
4 Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß
übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer,
gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung

Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige
Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer
Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1.
€ 16,40 bis 22,00
5Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls
einschließlich einer kurzen Untersuchung

Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro
Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von
der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
€ 8,20 bis 20,50
6 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch
außerhalb der normalen Sprechstundenzeit
€ 17,00 bis 24,50
7Für die gleichen Leistungen wie unter 5,
jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr
€ 19,50 bis 28,50
8Für die gleichen Leistungen wie unter 5,
jedoch sonn- und feiertags
€ 15,40 bis 27,00
9Hausbesuch, einschließlich Beratung
9.1 Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Tag€ 21,50 bis 29,50
9.2 Hausbesuch, einschließlich Beratung in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt ) € 24,00 bis 32,00
9.3Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen € 27,50 bis 36,50
10Nebengebühren für Hausbesuche
10.1für jede angefangene Stunde bei Tagbis € 5,50
10.2 für jede angefangene Stunde bei Nachtbis € 10,50
10.3durch Erstattung der Auslagen für öffentliche
Verkehrsmittel
10.4durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten,
wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht
nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis.
10.5 Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den
zurückgelegten Kilometer bei Tag
bis € 1,25
10.6Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den
zurückgelegten Kilometer bei Nacht
10.7Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km
Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so
können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung
gebracht werden
bis € 0,25
10.8Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine
Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann
der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich
entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und
außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon
vorher in Kenntnis zu setzen.
€ 10,50 bis 20,50
11Schriftliche Auslassungen und
Krankheitsbescheinigungen
11.1Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im
Interesse des Patienten
€ 3,60 bis 15,50
11.2Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)€ 10,30 bis 20,50
11.3Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei
Ernährungs- und Stoffwechselstörungen
€ 10,50 bis 26,00
12Chemisch-physikalische Untersuchungen
12.1Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung
eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch
visuellen Farbvergleich
bis zu € 3,10
12.2Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf
welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.)
bis zu € 4,60
12.4Harnuntersuchung, nur Sediment bis zu € 4,60
12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu € 17,90
12.7 Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11)bis zu € 18,00
12.8Blutzuckerbestimmungbis zu € 8,00
12.9Hämoglobinbestimmungbis zu € 5,50
12.10Differenzierung des gefärbten Blutausstrichesbis zu € 7,70
12.11Zählung der Leuko- und Erythrozytenbis zu € 5,50
12.12Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit
(BKS) einschließlich Blutentnahme
bis zu € 6,00
12.13Einfache mikroskopische und/oder chemische
Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen auch mit einfachen oder
schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld,
pro Untersuchung
bis zu € 9,50
12.14Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten
und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B.
Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie,
Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese,
Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung)
bis zu € 10,50
12.15Photometrie, pro Einzeluntersuchungbis zu € 10,50
13Sonstige Untersuchungen
13.1Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme
spezieller Apparaturen oder Färbeverfahrenbesonders
schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im
strömenden Blut oder Untersuchungen
nach v. Bremer, Enderlein usw.
€ 10,50 bis 31,00
14Spezielle Untersuchungen
14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung
des Augenvordergrundes
€ 5,20 bis 10,50
14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes€ 5,20 bis 10,50
14.3Grundumsatzbestimmung nach Read€ 5,20 bis 8,00
14.4Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der
Atemgasuntersuchung
€ 10,30 bis 26,00
14.5Prüfung der Lungenkapazität
(Spirometrische Untersuchung)
€ 10,50 bis 20,50
14.6Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen€ 26,00 bis 51,50
14.7Elektrokardiogramm mit Standardableitungen,
Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen,
Brustwandableitungen
€ 20,50 bis 31,00
14.8 Oszillogramm-Methoden€ 5,20 bis 25,50
14.9Spezielle Herz-KreislaufUntersuchungen (Schellong) € 10,50 bis 25,50
14.10Ultraschall-GefäßdopplerUntersuchung zur
peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung
bis € 11,30
15Photoaufnahmen
15.1Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken,
Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar)
€ 5,50 bis 15,50
15.2Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen
werden zum handelsüblichen Preis berechnet
16Bioenergetische Verfahren
16.1Elektro Neural-Diagnostik€ 10,50 bis 26,00
16.2Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. € 5,20 bis 20,50
16.3Bioelektrische Funktionsdiagnostik € 15,50 bis 41,00
16.4 Hautwiderstandsmessungen € 5,20 bis 26,00
17Neurologische Untersuchungen
17.1Neurologische Untersuchung € 5,20 bis 26,00
18-23Spezielle Behandlungen
18Heilmagnetische Behandlungen
18.1Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen,
soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer
Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten
€ 5,50 bis 10,50
18.2Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit
sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß
überschreiten
€ 5,50 bis 10,50
19Psychotherapie
19.1Psychotherapie von halbstündiger Dauer€ 15,50 bis 26,00
19.2Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer€ 26,00 bis 46,00
19.3Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes€ 15,50 bis 38,50
19.4Psychotherapeutisches Gutachten je
zweizeiliger Schreibmaschinenseite
bis € 15,50
19.5 Psychologische Exploration mit
eingehender Beratung
€ 15,50 bis 46,00
19.6Anwendung und Auswertung von
Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.)
€ 15,50 bis 38,50
19.7Behandlung von Störungen der
Sprechorgane je Sitzung
€ 10,50 bis 31,00
19.8Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose€ 15,50 bis 26,00
20Atemtherapie, Massagen
20.1Atemtherapeutische Behandlungsverfahren€ 13,00 bis 31,00
20.2Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage€ 8,00 bis 15,50
20.3Bindegewebsmassage€ 8,00 bis 20,50
20.4Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)€ 5,50 bis 10,50
20.5Großmassage€ 10,50 bis 18,00
20.6Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u.a.€ 10,50 bis 20,50
20.7Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten€ 10,50 bis 26,00
20.8Einreibungen zu therapeutischen
Zwecken in die Haut
€ 5,50 bis 8,00
21Akupunktur
21.1Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose € 10,30 bis 26,00
21.2Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen
und Quaddelungen in Akupunkturpunkte
€ 5,20 bis 15,50
22Inhalationen
22.1Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit
den verschiedenen Apparaturen in der
Sprechstunde ausgeführt werden
€ 5,50 bis 13,00
23Aerosole
23.1Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten€ 5,20 bis 15,50
24-30Blutentnahmen - Injektionen - Infusionen – Hautableitungsverfahren
24Eigenblut, Eigenharn
24.1Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme
und Reinjektion
€ 10,30 bis 13,00
24.2 Eigenharninjektion€ 5,20 bis 13,00
25Injektionen, Infusionen
25.1Injektion, subkutan bis € 5,20
25.2Injektion, intramuskulär bis € 5,20
25.3Injektion, intravenös, intraarteriell bis € 7,70
25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung),
pro Sitzung
€ 7,20 bis 13,00
25.5 Injektion, intraartikulär€ 5,20 bis 15,50
25.6Neural- oder segmentgezielte Injektionen
nach Hunecke
€ 7,70 bis 26,00
25.7Infusionbis € 8,70
25.8 Dauertropfinfusionbis € 12,80
25.9Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder
Sauerstoff), intramuskulär
€ 7,70 bis 13,00
25.10 Gasgemischinjektionen, intraarteriell € 13,00 bis 26,00
25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie)€ 26,00 bis 51,50
26Blutentnahmen
26.1Blutentnahmebis € 3,60
26.2 Aderlaßbis € 12,80
27Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren
27.1Setzten von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband€ 10,50 bis 31,00
27.2 Skarifikation der Haut € 5,50 bis 10,50
27.3 Setzten von Schröpfköpfen, unblutig € 5,20 bis 8,00
27.4Setzten von Schröpfköpfen, blutig€ 10,50 bis 20,50
27.5Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel € 5,20 bis 10,50
27.6Anwendung großer Saugapparate für
ganze Extremitäten
€ 10,50 bis 26,00
27.7Setzen von Fontanellen€ 5,20 bis 15,50
27.8Setzen von Cantharidenblasen € 5,20 bis 10,50
27.9Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)€ 5,20 bis 10,50
27.10Anwendung von Pustulantien € 5,20 bis 10,20
27.11 Baunscheidtieren€ 10,30 bis 20,50
27.12Biersche Stauung€ 5,20 bis 8,00
28Infiltrationen
28.1Behandlung mittels paravertebraler Infiltration,
einmalig bzw. medikamentöse
Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion
€ 7,70 bis 15,50
28.2Behandlung mittels paravertebraler Infiltration,
mehrmalig bzw. medikamentöse
Infiltrationsbehandlung im Bereich
mehrerer Körperregionen
€ 10,30 bis 36,00
29Roedersches Verfahren
29.1 Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren € 8,00 bis 15,50
30 Sonstiges
30.1 Spülung des Ohres € 8,00 bis 15,50
30.2Anwendung der Beutelbegasung für ganze
Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff
€ 10,30 bis 36,00
31Wundversorgung, Verbände und Verwandtes
31Abszesse u.a.
31.1Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses € 5,20 bis 13,00
31.2Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung€ 5,20 bis 10,50
32Versorgung einer frischen Wunde
32.1bei einer kleinen Wunde € 5,20 bis 10,50
32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde€ 10,30 bis 15,50
33Verbände (außer zur Wundbehandlung)
33.1Verbände, jedes Mal€ 5,20 bis 15,50
33.2 elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände € 5,20 bis 15,50
33.3Kompressions- oder Zinkleimverband€ 5,20 bis 13,00
34Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung
34.1Chiropraktische Behandlung€ 10,50 bis 18,00
34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule € 15,40 bis 19,00
35Osteopathische Behandlung
35.1des Unterkiefers€ 7,70 bis 15,50
35.2der Schultergelenke € 15,40 bis 26,00
35.3 der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel,
der Vorderarme und der Fußgelenke
€ 15,40 bis 26,00
35.4 der Schlüsselbeine und der Kniegelenke € 5,20 bis 15,50
35.5der Daumen€ 5,20 bis 13,00
35.6der Finger und Zehen € 5,20 bis 13,00
36Hydro- und Elektrotherapie
36.1Leitung eines ansteigenden Vollbades€ 5,20 bis 15,50
36.2Leitung eines ansteigenden Teilbades € 5,50 bis 8,00
36.3Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) € 7,70 bis 23,00
36.4 Kneippsche Güsse € 5,50 bis 8,00
37Elektrische Bäder- und Heißluftbäder
37.1Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm€ 5,50 bis 8,00
37.2Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine€ 8,00 bis 10,50
37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten€ 5,20 bis 10,50
37.4Elektrisches Vierzellenbad€ 8,00 bis 13,00
37.5Elektrisches Vollbad (Stangerbad) € 7,70 bis 13,00
38Spezialpackungen
38.1 Fangopackungen€ 8,00 bis 15,50
38.2 Paraffinpackungen, örtliche € 8,00 bis 15,50
38.3Paraffinganzpackungen€ 10,50 bis 23,00
38.4 Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen,
Prießnitz- und Schlenzpackungen
€ 10,50 bis 31,00
39Elektro-physikalische Heilmethoden
39.1 Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen € 5,50 bis 8,00
39.2Ganzbestrahlungen€ 7,70 bis 10,50
39.4Faradisation, Galvanisation und verwandte
Verfahren (Schwellstromgeräte)
€ 5,50 bis 15,50
39.5Anwendung der Influenzmaschine € 5,50 bis 10,50
39.6Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)€ 5,50 bis 8,00
39.7Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen€ 5,20 bis 10,50
39.8Behandlung mit hochgespannten Strömen,
Hochfrequenzströmen in Verbindung mit
verschiedenen Apparaten
€ 5,50 bis 15,50
39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellenund Mikrowellenbehandlung € 8,00 bis 18,00
39.10Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten€ 10,50 bis 20,50
30.11 Elektromechanische und elektrothermische
Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)
€ 5,50 bis 31,00
39.12Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator € 5,50 bis 26,00
39.13Ultraschall-Behandlung € 5,50 bis 15,50

Wie entstehen Verklebungen und Verhärtungen in den Faszien?

Ein geschwächtes Fasziensystem äußert sich meistens durch schmerzhafte Verhärtungen und Verklebungen der Faszien, die sich in chronischen Schmerzen oder Einschränkungen des Bewegungsapparats manifestieren können. Die Ursachen hierzu können unterschiedlicher Natur sein. Neben angeborenen Bindegewebsschwächen können auch zahlreiche Aspekte der individuellen Lebensweise verantwortlich sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Ungesunde Ernährung
  • Falsche Beweungsmuster
  • Zu wenig Bewegung
  • Entzündungen und Verletzungen
  • und vieles mehr

Wie gesund sind Ihre Faszien? Erfahren Sie mehr bei uns.

Wie läuft eine Behandlung mit Interdisziplinärer Faszientherapie ab?

Nach einer Beratung und genauen Untersuchung der Problemzonen kann die gerätegestützte Faszientherapie zur Anwendung kommen. Die Therapie nutzt spezielle Werkzeuge, um mithilfe von Mikrovibrationen die verklebten und/oder verhärteten Faszien an den verschiedenen Körperstellen zu lösen und zu lockern. Ein großer Vorteil der IFT ist, dass nach einer entsprechenden fachlichen Schulung der Patient die Behandlung auch an sich selbst durchführen kann.

Warum/wann sollte man die Faszien behandeln?

Durch alltägliche Bewegungsmuster, zu starke körperliche Belastung, falsche Ernährungsgewohnheiten und auch durch fortschreitendes Alter können sich die Faszien verhärten und verkleben. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, sowie körperlich fit zu bleiben und auch langfristig beweglich und schmerzfrei zu leben, kann die evidenzbasierte IFT hilfreich sein.

Warum/Wann sollte man das Nervensystem behandeln?

Das Nervensystem ist sehr schützenswert, da viele Schmerzen vermieden werden können und Schäden im Nervensystem sehr schwierig therapierbar sind. Deshalb ist besonders bei anfänglichen, aber auch bei fortgeschrittenen Problemen, die dem Nervensystem zuzuschreiben sind, eine Behandlung dringend empfehlenswert, um Schlimmeres zu verhindern. Die Interdisziplinäre Faszientherapie wirkt sich primär positiv auf das Fasziennetzwerk aus. Da aber Faszien, Muskulatur und Nervensystem stets zusammenarbeiten, ist oftmals auch eine Verbesserung bei gesundheitlichen Schwierigkeiten, die auf das Nervensystem zuzuschreiben sind, zu beobachten.

Was ist das Nervensystem?

Das Nervensystem umfasst alle Nervenzellen des menschlichen Körpers und ist zuständig für die Reizwahrnehmung, die Reizverarbeitung und die Reaktionssteuerung. Sämtliche Bewegungen und Aktionen des Menschen werden somit von Nervenimpulsen kontrolliert und gesteuert. Die Nervenbahnen in Gehirn und Rückenmark bilden gemeinsam das zentrale Nervensystem. Dieses tauscht immerzu Informationen mit dem peripheren Nervensystem aus, welches aus sämtlichen weiteren Nervenzellen des Körpers besteht.

Welche Ziele verfolgt die Interdisziplinäre Faszientherapie?

Begleitend zu positiven Veränderungen im Lebensstil unterstützt die IFT Heilungsprozesse des Bewegungsapparates im gesamten Körper. Nicht zuletzt nutzen auch Leistungssportler die IFT um Verletzungen vorzubeugen, Heilungsprozesse zu unterstützen oder zu beschleunigen und um beweglich zu bleiben. Wer sich also durch Probleme und Schmerzen im Bewegungsapparat gestört fühlt, für den kann eine IFT die nachhaltige Lösung sein, um dauerhaft schmerzfrei zu leben und die Lebensqualität zu erhöhen.

Sebastian Weber – Heilpraktiker in welcher Region?

In meiner Praxis für ganzheitliche Medizin stehen Sie als Patient im Mittelpunkt! Hier geht es nicht nur um Ihre Beschwerden, sondern auch um Ihre Ressourcen und vor allem um Sie als Mensch auf Ihrem individuellen Weg zu mehr Gesundheit. Sehr gerne werde ich deshalb auch für Patienten aus dem Umland von Germering tätig wie beispielsweise:

Was kostet die Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.

Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).

Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.

Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
1-10Allgemeine Leistungen
1Für die eingehende, das gewöhnliche Maß
übersteigende Untersuchung
€ 12,30 bis 20,50
2Durchführung des vollständigen Krankenexamens
mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen
Homöopathie

Hinweis:
Die angegebenen Beträge stellen statistische
Durchschnittswerte für einen 30 minütigen Zeitaufwand dar.
€ 15,40 bis 41,00
3Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder
Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige
Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers
bis € 4,50
4 Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß
übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer,
gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung

Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige
Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer
Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1.
€ 16,40 bis 22,00
5Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls
einschließlich einer kurzen Untersuchung

Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro
Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von
der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
€ 8,20 bis 20,50
6 Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch
außerhalb der normalen Sprechstundenzeit
€ 17,00 bis 24,50
7Für die gleichen Leistungen wie unter 5,
jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr
€ 19,50 bis 28,50
8Für die gleichen Leistungen wie unter 5,
jedoch sonn- und feiertags
€ 15,40 bis 27,00
9Hausbesuch, einschließlich Beratung
9.1 Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Tag€ 21,50 bis 29,50
9.2 Hausbesuch, einschließlich Beratung in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt ) € 24,00 bis 32,00
9.3Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen € 27,50 bis 36,50
10Nebengebühren für Hausbesuche
10.1für jede angefangene Stunde bei Tagbis € 5,50
10.2 für jede angefangene Stunde bei Nachtbis € 10,50
10.3durch Erstattung der Auslagen für öffentliche
Verkehrsmittel
10.4durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten,
wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht
nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis.
10.5 Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den
zurückgelegten Kilometer bei Tag
bis € 1,25
10.6Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den
zurückgelegten Kilometer bei Nacht
10.7Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km
Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so
können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung
gebracht werden
bis € 0,25
10.8Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine
Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann
der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich
entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und
außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon
vorher in Kenntnis zu setzen.
€ 10,50 bis 20,50
11Schriftliche Auslassungen und
Krankheitsbescheinigungen
11.1Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im
Interesse des Patienten
€ 3,60 bis 15,50
11.2Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)€ 10,30 bis 20,50
11.3Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei
Ernährungs- und Stoffwechselstörungen
€ 10,50 bis 26,00
12Chemisch-physikalische Untersuchungen
12.1Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung
eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch
visuellen Farbvergleich
bis zu € 3,10
12.2Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf
welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.)
bis zu € 4,60
12.4Harnuntersuchung, nur Sediment bis zu € 4,60
12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) bis zu € 17,90
12.7 Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11)bis zu € 18,00
12.8Blutzuckerbestimmungbis zu € 8,00
12.9Hämoglobinbestimmungbis zu € 5,50
12.10Differenzierung des gefärbten Blutausstrichesbis zu € 7,70
12.11Zählung der Leuko- und Erythrozytenbis zu € 5,50
12.12Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit
(BKS) einschließlich Blutentnahme
bis zu € 6,00
12.13Einfache mikroskopische und/oder chemische
Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen auch mit einfachen oder
schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld,
pro Untersuchung
bis zu € 9,50
12.14Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten
und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B.
Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie,
Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese,
Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung)
bis zu € 10,50
12.15Photometrie, pro Einzeluntersuchungbis zu € 10,50
13Sonstige Untersuchungen
13.1Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme
spezieller Apparaturen oder Färbeverfahrenbesonders
schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im
strömenden Blut oder Untersuchungen
nach v. Bremer, Enderlein usw.
€ 10,50 bis 31,00
14Spezielle Untersuchungen
14.1 Binokulare mikroskopische Untersuchung
des Augenvordergrundes
€ 5,20 bis 10,50
14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes€ 5,20 bis 10,50
14.3Grundumsatzbestimmung nach Read€ 5,20 bis 8,00
14.4Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der
Atemgasuntersuchung
€ 10,30 bis 26,00
14.5Prüfung der Lungenkapazität
(Spirometrische Untersuchung)
€ 10,50 bis 20,50
14.6Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen€ 26,00 bis 51,50
14.7Elektrokardiogramm mit Standardableitungen,
Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen,
Brustwandableitungen
€ 20,50 bis 31,00
14.8 Oszillogramm-Methoden€ 5,20 bis 25,50
14.9Spezielle Herz-KreislaufUntersuchungen (Schellong) € 10,50 bis 25,50
14.10Ultraschall-GefäßdopplerUntersuchung zur
peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung
bis € 11,30
15Photoaufnahmen
15.1Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken,
Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar)
€ 5,50 bis 15,50
15.2Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen
werden zum handelsüblichen Preis berechnet
16Bioenergetische Verfahren
16.1Elektro Neural-Diagnostik€ 10,50 bis 26,00
16.2Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. € 5,20 bis 20,50
16.3Bioelektrische Funktionsdiagnostik € 15,50 bis 41,00
16.4 Hautwiderstandsmessungen € 5,20 bis 26,00
17Neurologische Untersuchungen
17.1Neurologische Untersuchung € 5,20 bis 26,00
18-23Spezielle Behandlungen
18Heilmagnetische Behandlungen
18.1Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen,
soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer
Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten
€ 5,50 bis 10,50
18.2Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit
sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß
überschreiten
€ 5,50 bis 10,50
19Psychotherapie
19.1Psychotherapie von halbstündiger Dauer€ 15,50 bis 26,00
19.2Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer€ 26,00 bis 46,00
19.3Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes€ 15,50 bis 38,50
19.4Psychotherapeutisches Gutachten je
zweizeiliger Schreibmaschinenseite
bis € 15,50
19.5 Psychologische Exploration mit
eingehender Beratung
€ 15,50 bis 46,00
19.6Anwendung und Auswertung von
Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.)
€ 15,50 bis 38,50
19.7Behandlung von Störungen der
Sprechorgane je Sitzung
€ 10,50 bis 31,00
19.8Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose€ 15,50 bis 26,00
20Atemtherapie, Massagen
20.1Atemtherapeutische Behandlungsverfahren€ 13,00 bis 31,00
20.2Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage€ 8,00 bis 15,50
20.3Bindegewebsmassage€ 8,00 bis 20,50
20.4Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)€ 5,50 bis 10,50
20.5Großmassage€ 10,50 bis 18,00
20.6Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u.a.€ 10,50 bis 20,50
20.7Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten€ 10,50 bis 26,00
20.8Einreibungen zu therapeutischen
Zwecken in die Haut
€ 5,50 bis 8,00
21Akupunktur
21.1Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose € 10,30 bis 26,00
21.2Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen
und Quaddelungen in Akupunkturpunkte
€ 5,20 bis 15,50
22Inhalationen
22.1Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit
den verschiedenen Apparaturen in der
Sprechstunde ausgeführt werden
€ 5,50 bis 13,00
23Aerosole
23.1Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten€ 5,20 bis 15,50
24-30Blutentnahmen - Injektionen - Infusionen – Hautableitungsverfahren
24Eigenblut, Eigenharn
24.1Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme
und Reinjektion
€ 10,30 bis 13,00
24.2 Eigenharninjektion€ 5,20 bis 13,00
25Injektionen, Infusionen
25.1Injektion, subkutan bis € 5,20
25.2Injektion, intramuskulär bis € 5,20
25.3Injektion, intravenös, intraarteriell bis € 7,70
25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung),
pro Sitzung
€ 7,20 bis 13,00
25.5 Injektion, intraartikulär€ 5,20 bis 15,50
25.6Neural- oder segmentgezielte Injektionen
nach Hunecke
€ 7,70 bis 26,00
25.7Infusionbis € 8,70
25.8 Dauertropfinfusionbis € 12,80
25.9Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder
Sauerstoff), intramuskulär
€ 7,70 bis 13,00
25.10 Gasgemischinjektionen, intraarteriell € 13,00 bis 26,00
25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie)€ 26,00 bis 51,50
26Blutentnahmen
26.1Blutentnahmebis € 3,60
26.2 Aderlaßbis € 12,80
27Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren
27.1Setzten von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband€ 10,50 bis 31,00
27.2 Skarifikation der Haut € 5,50 bis 10,50
27.3 Setzten von Schröpfköpfen, unblutig € 5,20 bis 8,00
27.4Setzten von Schröpfköpfen, blutig€ 10,50 bis 20,50
27.5Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel € 5,20 bis 10,50
27.6Anwendung großer Saugapparate für
ganze Extremitäten
€ 10,50 bis 26,00
27.7Setzen von Fontanellen€ 5,20 bis 15,50
27.8Setzen von Cantharidenblasen € 5,20 bis 10,50
27.9Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)€ 5,20 bis 10,50
27.10Anwendung von Pustulantien € 5,20 bis 10,20
27.11 Baunscheidtieren€ 10,30 bis 20,50
27.12Biersche Stauung€ 5,20 bis 8,00
28Infiltrationen
28.1Behandlung mittels paravertebraler Infiltration,
einmalig bzw. medikamentöse
Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion
€ 7,70 bis 15,50
28.2Behandlung mittels paravertebraler Infiltration,
mehrmalig bzw. medikamentöse
Infiltrationsbehandlung im Bereich
mehrerer Körperregionen
€ 10,30 bis 36,00
29Roedersches Verfahren
29.1 Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren € 8,00 bis 15,50
30 Sonstiges
30.1 Spülung des Ohres € 8,00 bis 15,50
30.2Anwendung der Beutelbegasung für ganze
Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff
€ 10,30 bis 36,00
31Wundversorgung, Verbände und Verwandtes
31Abszesse u.a.
31.1Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses € 5,20 bis 13,00
31.2Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung€ 5,20 bis 10,50
32Versorgung einer frischen Wunde
32.1bei einer kleinen Wunde € 5,20 bis 10,50
32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde€ 10,30 bis 15,50
33Verbände (außer zur Wundbehandlung)
33.1Verbände, jedes Mal€ 5,20 bis 15,50
33.2 elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände € 5,20 bis 15,50
33.3Kompressions- oder Zinkleimverband€ 5,20 bis 13,00
34Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung
34.1Chiropraktische Behandlung€ 10,50 bis 18,00
34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule € 15,40 bis 19,00
35Osteopathische Behandlung
35.1des Unterkiefers€ 7,70 bis 15,50
35.2der Schultergelenke € 15,40 bis 26,00
35.3 der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel,
der Vorderarme und der Fußgelenke
€ 15,40 bis 26,00
35.4 der Schlüsselbeine und der Kniegelenke € 5,20 bis 15,50
35.5der Daumen€ 5,20 bis 13,00
35.6der Finger und Zehen € 5,20 bis 13,00
36Hydro- und Elektrotherapie
36.1Leitung eines ansteigenden Vollbades€ 5,20 bis 15,50
36.2Leitung eines ansteigenden Teilbades € 5,50 bis 8,00
36.3Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) € 7,70 bis 23,00
36.4 Kneippsche Güsse € 5,50 bis 8,00
37Elektrische Bäder- und Heißluftbäder
37.1Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm€ 5,50 bis 8,00
37.2Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine€ 8,00 bis 10,50
37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten€ 5,20 bis 10,50
37.4Elektrisches Vierzellenbad€ 8,00 bis 13,00
37.5Elektrisches Vollbad (Stangerbad) € 7,70 bis 13,00
38Spezialpackungen
38.1 Fangopackungen€ 8,00 bis 15,50
38.2 Paraffinpackungen, örtliche € 8,00 bis 15,50
38.3Paraffinganzpackungen€ 10,50 bis 23,00
38.4 Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen,
Prießnitz- und Schlenzpackungen
€ 10,50 bis 31,00
39Elektro-physikalische Heilmethoden
39.1 Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen € 5,50 bis 8,00
39.2Ganzbestrahlungen€ 7,70 bis 10,50
39.4Faradisation, Galvanisation und verwandte
Verfahren (Schwellstromgeräte)
€ 5,50 bis 15,50
39.5Anwendung der Influenzmaschine € 5,50 bis 10,50
39.6Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)€ 5,50 bis 8,00
39.7Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen€ 5,20 bis 10,50
39.8Behandlung mit hochgespannten Strömen,
Hochfrequenzströmen in Verbindung mit
verschiedenen Apparaten
€ 5,50 bis 15,50
39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellenund Mikrowellenbehandlung € 8,00 bis 18,00
39.10Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten€ 10,50 bis 20,50
30.11 Elektromechanische und elektrothermische
Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)
€ 5,50 bis 31,00
39.12Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator € 5,50 bis 26,00
39.13Ultraschall-Behandlung € 5,50 bis 15,50

Die hier und auf weiteren Seiten beschriebenen Behandlungsmethoden stammen aus der Erfahrungsmedizin. Die Mehrzahl dieser etablierten, medizinischen Therapieverfahren ist noch nicht nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin (Schulmedizin) wissenschaftlich hinreichend abgesichert. Insbesondere existieren noch keine randomisierten, kontrollierten Studien oder übergreifende Metaanalysen. Ein Erfolg der Erfahrungsmedizinischen Therapieformen kann nicht in jedem Behandlungsfall gewährleistet werden.