Herzfrequenzvariabilitätsanalyse in Germering
Der Begriff Herzfrequenzvariabilität beschreibt den sich fortwährend variierenden Rhythmus der Herzschlagfrequenz. Auch wenn es bewusst nicht wahrnehmbar ist, ändert sich der Herzrhythmus bei gesunden Menschen regelmäßig, indem eine geringe zeitliche Abweichung von einem Herzschlag zum nächsten entsteht. Diese Abweichung ist ein Hinweis auf die Anpassungsfähigkeit des Körpers gegenüber auftretenden Belastungen. Durch eine Herzfrequenzvariabilitätsanalyse lassen sich mögliche Störungen dieses natürlichen Mechanismus erkennen und individuell passende Maßnahmen einleiten.
HRV-Technologie
Zur Messung der Herzfrequenzvariabilität nutze ich in meiner Praxis technische Unterstützung. Dabei beobachte und überprüfe ich neben der Herzfrequenz auch den Rhythmus der Atmung. Die HRV-Technologie gleicht die verschiedenen Daten ab und gibt Rückschlüsse auf mögliche Probleme und die passenden Behandlungsoptionen.
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Wann macht eine Herzfrequenzvariabilitätsanalyse Sinn?
Menschen, die besonders viel unter Stress leiden, können Probleme im Bereich des Herzens entwickeln. Das betrifft zum Beispiel Hochleistungssportler oder auch Personen mit hohem beruflichem oder familiärem Stress. Gleichzeitig steigt mit zunehmedem Alter ebenso das Risiko, dass Herzkreislaufprobleme entstehen. Aber auch die eigene Widerstandsfähigkeit gegenüber alltäglichen Herausforderungen, der generelle Gesundheitszustand, sowie die eigene Stressbelastung lassen sich anhand der HRV-Analyse einschätzen. Es ist ratsam, vorbeugend sowohl die eigene Herzgesundheit im Blick zu haben als auch die Stressbelastung und den Gesundheitszustand regelmäßig zu überprüfen. Die Herzfrequenzvariabilitätsanalyse kann somit ein nützlicher sowie notwendiger Schritt sein, um passende Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten zu entwickeln.
Wie läuft eine Analyse ab?
Eine HRV-Messung erfolgt in der Regel mit Elektrokardiogramm-Geräten in meiner Praxis. Im Anschluss an eine Messung in Ruhe erfolgt eine kürzere Messung mit einer Zusatzaufgabe, die zeigt wie der HRV sich unter einer minimalen Belastung im Vergleich zur Messung in Ruhe verändert. Anschließend erfolgen die Auswertung und Besprechung der Ergebnisse.
Welche Ziele verfolgt eine HRV-Messung?
Die Vorbeugung gesundheitlicher Probleme kann niemals früh genug beginnen – das betrifft insbesondere das menschliche Herz. Die Prävention und Früherkennung ernsthafter Erkrankungen ist ein wichtiges Ziel einer Herzfrequenzvariabilitätsanalyse. Abgesehen von akuten Erkrankungen oder der Herzgesundheit kann die HRV-Analyse aber auch Aufschluss geben über den Zustand des Nervensystems. Die Differenz zwischen den Herzschlägen ist ein wichtiges Zeichen dafür, wie gut die beiden Nerven Sympathikus und Parasympathikus zusammenarbeiten und wie ausgeglichen der Zustand des Nervensystems aktuell ist. Eine geringe Herzfrequenzvariabilität kann Hinweis geben auf ein Steuerungsproblem im Nervensystem, welches häufig mit diffusen Symptomen einhergeht, wie beispielsweise mit körperlicher Unruhe, psychischer Unausgeglichenheit, Reizbarkeit, Verdauungsbeschwerden, Atemproblemen aber auch chronischen Verspannungen und Schmerzen oder chronischen Erkrankungen.
Auch eine Einschätzung der momentanen Stressbelastung auf der einen Seite und der zur Verfügung stehenden Bewältigungskompetenzen auf der anderen Seite wird durch eine HRV-Analyse unterstützt. Anhand der Ergebnisse von HRV-Messungen lassen sich mögliche oder notwendige Therapiemaßnahmen ableiten und ideale Vorbeugungsschritte finden. Auch die Wirksamkeit der gewählten Maßnahmen kann durch erneute Messungen überprüft werden.
Sebastian Weber – Heilpraktiker in welcher Region?
In meiner Praxis für ganzheitliche Medizin stehen Sie als Patient im Mittelpunkt! Hier geht es nicht nur um Ihre Beschwerden, sondern auch um Ihre Ressourcen und vor allem um Sie als Mensch auf Ihrem individuellen Weg zu mehr Gesundheit. Sehr gerne werde ich deshalb auch für Patienten aus dem Umland von Germering tätig wie beispielsweise:
Was kostet die Behandlung durch einen Heilpraktiker?
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2).
Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt.
Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorares vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt.
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) | ||
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1-10 | Allgemeine Leistungen | |
1 | Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | € 12,30 bis 20,50 |
2 | Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie Hinweis: Die angegebenen Beträge stellen statistische Durchschnittswerte für einen 30 minütigen Zeitaufwand dar. | € 15,40 bis 41,00 |
3 | Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers | bis € 4,50 |
4 | Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 10 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird in der Regel als alleinige Leistung erstattet oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Ziffer 1 oder 17.1. | € 16,40 bis 22,00 |
5 | Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet. | € 8,20 bis 20,50 |
6 | Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit | € 17,00 bis 24,50 |
7 | Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr | € 19,50 bis 28,50 |
8 | Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags | € 15,40 bis 27,00 |
9 | Hausbesuch, einschließlich Beratung | |
9.1 | Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Tag | € 21,50 bis 29,50 |
9.2 | Hausbesuch, einschließlich Beratung in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt ) | € 24,00 bis 32,00 |
9.3 | Hausbesuch, einschließlich Beratung bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen | € 27,50 bis 36,50 |
10 | Nebengebühren für Hausbesuche | |
10.1 | für jede angefangene Stunde bei Tag | bis € 5,50 |
10.2 | für jede angefangene Stunde bei Nacht | bis € 10,50 |
10.3 | durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel | |
10.4 | durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis. | |
10.5 | Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Tag | bis € 1,25 |
10.6 | Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer bei Nacht | |
10.7 | Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden | bis € 0,25 |
10.8 | Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen. | € 10,50 bis 20,50 |
11 | Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen | |
11.1 | Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten | € 3,60 bis 15,50 |
11.2 | Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben) | € 10,30 bis 20,50 |
11.3 | Individuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen | € 10,50 bis 26,00 |
12 | Chemisch-physikalische Untersuchungen | |
12.1 | Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich | bis zu € 3,10 |
12.2 | Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z. B. Zucker usw.) | bis zu € 4,60 |
12.4 | Harnuntersuchung, nur Sediment | bis zu € 4,60 |
12.5 | Carzinochrom-Reaktion (CCR) | bis zu € 17,90 |
12.7 | Blutstatus (nicht neben Ziff. 12.9, 12.10, 12.11) | bis zu € 18,00 |
12.8 | Blutzuckerbestimmung | bis zu € 8,00 |
12.9 | Hämoglobinbestimmung | bis zu € 5,50 |
12.10 | Differenzierung des gefärbten Blutausstriches | bis zu € 7,70 |
12.11 | Zählung der Leuko- und Erythrozyten | bis zu € 5,50 |
12.12 | Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BKS) einschließlich Blutentnahme | bis zu € 6,00 |
12.13 | Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung | bis zu € 9,50 |
12.14 | Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z. B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie, pro Einzeluntersuchung) | bis zu € 10,50 |
12.15 | Photometrie, pro Einzeluntersuchung | bis zu € 10,50 |
13 | Sonstige Untersuchungen | |
13.1 | Sonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahrenbesonders schwieriger Art, z. B. ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Bremer, Enderlein usw. | € 10,50 bis 31,00 |
14 | Spezielle Untersuchungen | |
14.1 | Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes | € 5,20 bis 10,50 |
14.2 | Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes | € 5,20 bis 10,50 |
14.3 | Grundumsatzbestimmung nach Read | € 5,20 bis 8,00 |
14.4 | Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung | € 10,30 bis 26,00 |
14.5 | Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung) | € 10,50 bis 20,50 |
14.6 | Elektrokardiogramm mit mindestens 9 Ableitungen | € 26,00 bis 51,50 |
14.7 | Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen | € 20,50 bis 31,00 |
14.8 | Oszillogramm-Methoden | € 5,20 bis 25,50 |
14.9 | Spezielle Herz-KreislaufUntersuchungen (Schellong) | € 10,50 bis 25,50 |
14.10 | Ultraschall-GefäßdopplerUntersuchung zur peripheren Venendruck- und/oder Strömungsmessung | bis € 11,30 |
15 | Photoaufnahmen | |
15.1 | Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken, Aufnahmen schwarz/weiß (pro Augenpaar) | € 5,50 bis 15,50 |
15.2 | Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis berechnet | |
16 | Bioenergetische Verfahren | |
16.1 | Elektro Neural-Diagnostik | € 10,50 bis 26,00 |
16.2 | Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u.a. | € 5,20 bis 20,50 |
16.3 | Bioelektrische Funktionsdiagnostik | € 15,50 bis 41,00 |
16.4 | Hautwiderstandsmessungen | € 5,20 bis 26,00 |
17 | Neurologische Untersuchungen | |
17.1 | Neurologische Untersuchung | € 5,20 bis 26,00 |
18-23 | Spezielle Behandlungen | |
18 | Heilmagnetische Behandlungen | |
18.1 | Einfache heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie nicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten | € 5,50 bis 10,50 |
18.2 | Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß überschreiten | € 5,50 bis 10,50 |
19 | Psychotherapie | |
19.1 | Psychotherapie von halbstündiger Dauer | € 15,50 bis 26,00 |
19.2 | Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer | € 26,00 bis 46,00 |
19.3 | Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes | € 15,50 bis 38,50 |
19.4 | Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite | bis € 15,50 |
19.5 | Psychologische Exploration mit eingehender Beratung | € 15,50 bis 46,00 |
19.6 | Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.) | € 15,50 bis 38,50 |
19.7 | Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung | € 10,50 bis 31,00 |
19.8 | Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose | € 15,50 bis 26,00 |
20 | Atemtherapie, Massagen | |
20.1 | Atemtherapeutische Behandlungsverfahren | € 13,00 bis 31,00 |
20.2 | Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a. Spezialnervenmassage | € 8,00 bis 15,50 |
20.3 | Bindegewebsmassage | € 8,00 bis 20,50 |
20.4 | Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) | € 5,50 bis 10,50 |
20.5 | Großmassage | € 10,50 bis 18,00 |
20.6 | Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung u.a. | € 10,50 bis 20,50 |
20.7 | Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten | € 10,50 bis 26,00 |
20.8 | Einreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut | € 5,50 bis 8,00 |
21 | Akupunktur | |
21.1 | Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose | € 10,30 bis 26,00 |
21.2 | Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte | € 5,20 bis 15,50 |
22 | Inhalationen | |
22.1 | Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaturen in der Sprechstunde ausgeführt werden | € 5,50 bis 13,00 |
23 | Aerosole | |
23.1 | Anwendung von Aerosolen mit Kompressor, Preßluft- bzw. Sauerstoffapparaten | € 5,20 bis 15,50 |
24-30 | Blutentnahmen - Injektionen - Infusionen – Hautableitungsverfahren | |
24 | Eigenblut, Eigenharn | |
24.1 | Eigenblutinjektion einschl. Blutentnahme und Reinjektion | € 10,30 bis 13,00 |
24.2 | Eigenharninjektion | € 5,20 bis 13,00 |
25 | Injektionen, Infusionen | |
25.1 | Injektion, subkutan | bis € 5,20 |
25.2 | Injektion, intramuskulär | bis € 5,20 |
25.3 | Injektion, intravenös, intraarteriell | bis € 7,70 |
25.4 | intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung | € 7,20 bis 13,00 |
25.5 | Injektion, intraartikulär | € 5,20 bis 15,50 |
25.6 | Neural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke | € 7,70 bis 26,00 |
25.7 | Infusion | bis € 8,70 |
25.8 | Dauertropfinfusion | bis € 12,80 |
25.9 | Gasgemischinjektionen (z. B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär | € 7,70 bis 13,00 |
25.10 | Gasgemischinjektionen, intraarteriell | € 13,00 bis 26,00 |
25.11 | HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie) | € 26,00 bis 51,50 |
26 | Blutentnahmen | |
26.1 | Blutentnahme | bis € 3,60 |
26.2 | Aderlaß | bis € 12,80 |
27 | Hautableitungsverfahren, Hautreizverfahren | |
27.1 | Setzten von Blutegeln, ggf. einschließlich Verband | € 10,50 bis 31,00 |
27.2 | Skarifikation der Haut | € 5,50 bis 10,50 |
27.3 | Setzten von Schröpfköpfen, unblutig | € 5,20 bis 8,00 |
27.4 | Setzten von Schröpfköpfen, blutig | € 10,50 bis 20,50 |
27.5 | Schröpfkopfmassage einschließl. Gleitmittel | € 5,20 bis 10,50 |
27.6 | Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten | € 10,50 bis 26,00 |
27.7 | Setzen von Fontanellen | € 5,20 bis 15,50 |
27.8 | Setzen von Cantharidenblasen | € 5,20 bis 10,50 |
27.9 | Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8) | € 5,20 bis 10,50 |
27.10 | Anwendung von Pustulantien | € 5,20 bis 10,20 |
27.11 | Baunscheidtieren | € 10,30 bis 20,50 |
27.12 | Biersche Stauung | € 5,20 bis 8,00 |
28 | Infiltrationen | |
28.1 | Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion | € 7,70 bis 15,50 |
28.2 | Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig bzw. medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen | € 10,30 bis 36,00 |
29 | Roedersches Verfahren | |
29.1 | Roedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren | € 8,00 bis 15,50 |
30 | Sonstiges | |
30.1 | Spülung des Ohres | € 8,00 bis 15,50 |
30.2 | Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff | € 10,30 bis 36,00 |
31 | Wundversorgung, Verbände und Verwandtes | |
31 | Abszesse u.a. | |
31.1 | Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses | € 5,20 bis 13,00 |
31.2 | Entfernung von Aknepusteln pro Sitzung | € 5,20 bis 10,50 |
32 | Versorgung einer frischen Wunde | |
32.1 | bei einer kleinen Wunde | € 5,20 bis 10,50 |
32.2 | bei einer größeren und verunreinigten Wunde | € 10,30 bis 15,50 |
33 | Verbände (außer zur Wundbehandlung) | |
33.1 | Verbände, jedes Mal | € 5,20 bis 15,50 |
33.2 | elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände | € 5,20 bis 15,50 |
33.3 | Kompressions- oder Zinkleimverband | € 5,20 bis 13,00 |
34 | Gelenk- und Wirbelsäulenbehandlung | |
34.1 | Chiropraktische Behandlung | € 10,50 bis 18,00 |
34.2 | Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule | € 15,40 bis 19,00 |
35 | Osteopathische Behandlung | |
35.1 | des Unterkiefers | € 7,70 bis 15,50 |
35.2 | der Schultergelenke | € 15,40 bis 26,00 |
35.3 | der Handgelenke, der Oberschenkel, der Unterschenkel, der Vorderarme und der Fußgelenke | € 15,40 bis 26,00 |
35.4 | der Schlüsselbeine und der Kniegelenke | € 5,20 bis 15,50 |
35.5 | der Daumen | € 5,20 bis 13,00 |
35.6 | der Finger und Zehen | € 5,20 bis 13,00 |
36 | Hydro- und Elektrotherapie | |
36.1 | Leitung eines ansteigenden Vollbades | € 5,20 bis 15,50 |
36.2 | Leitung eines ansteigenden Teilbades | € 5,50 bis 8,00 |
36.3 | Spezialdarmbad (subaquales Darmbad) | € 7,70 bis 23,00 |
36.4 | Kneippsche Güsse | € 5,50 bis 8,00 |
37 | Elektrische Bäder- und Heißluftbäder | |
37.1 | Teilheißluftbad, z. B. Kopf oder Arm | € 5,50 bis 8,00 |
37.2 | Ganzheißluftbad, z. B. Rumpf oder Beine | € 8,00 bis 10,50 |
37.3 | Heißluftbad im geschlossenen Kasten | € 5,20 bis 10,50 |
37.4 | Elektrisches Vierzellenbad | € 8,00 bis 13,00 |
37.5 | Elektrisches Vollbad (Stangerbad) | € 7,70 bis 13,00 |
38 | Spezialpackungen | |
38.1 | Fangopackungen | € 8,00 bis 15,50 |
38.2 | Paraffinpackungen, örtliche | € 8,00 bis 15,50 |
38.3 | Paraffinganzpackungen | € 10,50 bis 23,00 |
38.4 | Kneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen | € 10,50 bis 31,00 |
39 | Elektro-physikalische Heilmethoden | |
39.1 | Einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen | € 5,50 bis 8,00 |
39.2 | Ganzbestrahlungen | € 7,70 bis 10,50 |
39.4 | Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte) | € 5,50 bis 15,50 |
39.5 | Anwendung der Influenzmaschine | € 5,50 bis 10,50 |
39.6 | Anwendung von Heizsonnen (Infrarot) | € 5,50 bis 8,00 |
39.7 | Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen | € 5,20 bis 10,50 |
39.8 | Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten | € 5,50 bis 15,50 |
39.9 | Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellenund Mikrowellenbehandlung | € 8,00 bis 18,00 |
39.10 | Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten | € 10,50 bis 20,50 |
30.11 | Elektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer) | € 5,50 bis 31,00 |
39.12 | Niederfrequente Reizstromtherapie, z. B. Jono Modulator | € 5,50 bis 26,00 |
39.13 | Ultraschall-Behandlung | € 5,50 bis 15,50 |
Die hier und auf weiteren Seiten beschriebenen Behandlungsmethoden stammen aus der Erfahrungsmedizin. Die Mehrzahl dieser etablierten, medizinischen Therapieverfahren ist noch nicht nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin (Schulmedizin) wissenschaftlich hinreichend abgesichert. Insbesondere existieren noch keine randomisierten, kontrollierten Studien oder übergreifende Metaanalysen. Ein Erfolg der Erfahrungsmedizinischen Therapieformen kann nicht in jedem Behandlungsfall gewährleistet werden.